suchen in

Auch in der Rechnungsabwicklung muss das Verhältnis zwischen Arzt und Patient vertrauensvoll bleiben. Ein behutsames, jedoch bestimmtes Vorgehen bildet die Grundlage unseres Handelns. Die PVS Baden-Württemberg überwacht den Eingang der Rechnungsbeträge. Falls mit dem Arzt keine anderen Fristen vereinbart sind, mahnen wir säumige Patienten wie folgt an:

Zahlungserinnerung: 5-6 Wochen nach Rechnungsausgang

Mahnung: nach weiteren 2 Wochen

Rechtsanwaltsmahnung: nach weiteren 2 Wochen

Selbstverständlich können Sie auch individuelle Mahnfristen vorgeben. Auf Wunsch übernehmen wir auch den gerichtlichen Einzug.