Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine überarbeitete Version ihres gemeinsam erarbeiteten Entwurfs für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgelegt. Grundlage für die Überarbeitung waren Anregungen der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften.

Der Präsident der Bundesärztekammer und der Direktor des PKV-Verbandes äußerten sich dazu wie folgt:

Mit der Vorlage der aktualisierten Fassung kämen beide Organisationen ihrer Aufgabe nach, dem Gesetzgeber eine Entwurfsgrundlage zur Verfügung zu stellen, die fortlaufend an die Entwicklungen der Medizin angepasst werde. Zu diesem Erfolg hätten sowohl das Fachwissen der eingebundenen ärztlichen Verbände und Gesellschaften als auch das starke Engagement der an den Verhandlungen beteiligten PKV-Mitgliedsunternehmen entscheidend beigetragen.

Das übergeordnete Ziel bleibe unverändert bestehen: eine faire Honorierung ärztlicher Tätigkeit bei gleichzeitig finanzierbaren Beiträgen für privat Krankenversicherte.

Positiv bewertet werde zudem, dass im Bundesgesundheitsministerium bereits an einem Referentenentwurf für die neue GOÄ gearbeitet werde. Damit sei ein Inkrafttreten der reformierten Gebührenordnung zum 1. Januar 2028 weiterhin realistisch.

- Pressebericht BÄK

- Pressebericht PKV

- Link zur neuen Version der GOÄneu

 

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