Die IBAN-Namensprüfung, auch bekannt als Verification of Payee (VoP), ist eine automatisierte Sicherheitsmaßnahme, die seit Oktober 2025 bei SEPA-Überweisungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Banken prüfen, ob der eingegebene Empfängername mit der hinterlegten IBAN übereinstimmt, bevor die Zahlung ausgeführt wird.
Das Ergebnis wird dem Nutzer in Echtzeit angezeigt
- grün: Übereinstimmung
- gelb: Abweichung
- rot: keine Übereinstimmung.
Damit uns Ihre Überweisung problemlos erreicht, haben Sie folgende Optionen für den Empfängernamen im Überweisungsträger:
- Privatärztliche Verrechnungsstelle BW eG
- PVS Baden-Württemberg eG
- PVS BW eG
- Privatärztliche Verrechnungsstelle
Unsere Giro-Codes und Überweisungsträger der Rechnungen werden hierzu aktuell angepasst. Sie können die bestehenden Giro-Codes und Überweisungsträger weiterhin nutzen, erhalten aber ggf. einen Hinweis mit “Abweichung des Empfängernamens”.
Bitte denken Sie daran, Ihre Vorlagen in Ihrer Banking-App oder in Ihrem Banking-Portal anzupassen.