Die IBAN-Namensprüfung, auch bekannt als Verification of Payee (VoP), ist eine automatisierte Sicherheitsmaßnahme, die seit Oktober 2025 bei SEPA-Überweisungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Banken prüfen, ob der eingegebene Empfängername mit der hinterlegten IBAN übereinstimmt, bevor die Zahlung ausgeführt wird. 

Das Ergebnis wird dem Nutzer in Echtzeit angezeigt 

  • grün: Übereinstimmung
  • gelb: Abweichung
  • rot: keine Übereinstimmung.

 

Damit uns Ihre Überweisung problemlos erreicht, haben Sie folgende Optionen für den Empfängernamen im Überweisungsträger:

  • Privatärztliche Verrechnungsstelle BW eG
  • PVS Baden-Württemberg eG
  • PVS BW eG
  • Privatärztliche Verrechnungsstelle

 

Unsere Giro-Codes und Überweisungsträger der Rechnungen werden hierzu aktuell angepasst. Sie können die bestehenden Giro-Codes und Überweisungsträger weiterhin nutzen, erhalten aber ggf. einen Hinweis mit “Abweichung des Empfängernamens”.

Bitte denken Sie daran, Ihre Vorlagen in Ihrer Banking-App oder in Ihrem Banking-Portal anzupassen.