Seit 1. Juli 2021 können alle Ärzte neben Impfzertifikate auch Zertifikate für Covid-19-Genesene ausstellen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium in der aktuellen Coronavirus-Testverordnung festgelegt.

Für die Abrechnung ist die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zuständig.

Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Link