Die Modalitäten bei Tricare für die Abwicklung und Erstattung von Tricare Rechnungen haben sich geändert. Dies hat Auswirkungen auf die Erstellung von Tricare Rechnungen.

Es ist zwingend das Claim Form bei Tricare vorzulegen, sowie die Sozialversicherungsnummer (SSN) des Patienten auf der Rechnung zu erfassen, da sonst keine Erstattung der Rechnung durch Tricare erfolgt. Bitte lassen Sie uns daher immer das Claim Form sowie die Sozialversicherungsnummer zu der Abrechnung zukommen.

Sollten Sie uns die Rechnungen per PAD (Online) übertragen, möchten wir Sie auch hier bitten, uns das Claim Form zeitgleich zur Abrechnung zuzusenden und die Sozialversicherungsnummer im Patientenfeld unter Aktenzeichen einzugeben.

Ohne das Formular und die Angabe der Sozialversicherungsnummer in der Rechnung kann die Rechnung nicht bei Tricare zur Erstattung eingereicht werden.

 

Ihre PVS Baden Württemberg