Zum 01.07.2024 gibt es Änderungen in der UV-GOÄ.
Die BG-Vergütungssätze wurden bereits am 01.07.23 um 5% angehoben. Zum 01.07.24, 01.07.25, 01.07.26 und 01.07.27 erfolgt ebenfalls eine Anhebung um die Grundlohn-Veränderungsrate, begrenzt auf max. 5%.
Der Beschluss der ständigen Gebührenkommission nach §52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger haben wir Ihnen zum Download angefügt.
Aufgrund dieser Änderungen bitten wir Sie, Ihre Praxissoftware entsprechend zu aktualisieren.
Falls Sie unsere Software PADeasy verwenden, führen Sie auch hier bitte eine Aktualisierung durch.
Bitte bedenken Sie, dies erst durchzuführen, wenn alle BG-Rechnungen mit Behandlungsdatum bis zum 30.06.2024 erfasst wurden.