Zum 1. Januar 2026 treten in der UV-GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte der Gesetzlichen Unfallversicherung) wesentliche Änderungen in Kraft, darunter redaktionelle Anpassungen, die Streichung der Nummer 144 (Transportunfähigkeit), die Überarbeitung der Nummern 3305 und 3306 (Chirotherapie) sowie eine Angleichung der Gebühren für bestimmte schmerzmedizinische Leistungen.
Aufgrund dieser Änderungen bitten wir Sie, Ihre Praxissoftware entsprechend zu aktualisieren.
Alle Änderungen finden Sie hier: UV-GOÄ_01/2026