In der ergänzten 36. Auflage des Vergütungsverzeichnisses, welches die Abrechnung zwischen zwei Krankenhäusern oder zwischen einem Krankenhaus und einem Chefarzt regelt, fand eine Anpassung der Allgemeinen Kosten statt.

So werden zum 01.01.2018 für Gebühren des DKG-NT die Allgemeinen Kosten (Spalte 5 des Verzeichnisses) um 8 % erhöht. Zudem haben sich die Gremien der Deutschen Krankenhausgesellschaft dafür ausgesprochen, auch die Vollkosten (Spalte 7) durch eine Erhöhung des Punktwertes um 8 % anzupassen.

Wir haben die erhöhten Punktwerte bereits übernommen und berücksichtigen ab dem Behandlungsdatum 01.01.2018 die neuen Beträge.

Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Krankenhausgesellschaft[nbsp]

unter www.dkgev.de.