Um ein erneutes starkes Ansteigen der Infizierten-Zahlen in der Bevölkerung zu vermeiden, soll in Einrichtungen auf das neuartige Virus SARS-CoV-2 getestet werden. Kostenträger in diesen Fällen ist das Land Baden-Württemberg.
Hinweise zum Verfahren, zur Teststrategie sowie zur Abrechnung entnehmen Sie bitte der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Dort befindet sich einen ausführlichen Abrechnungsleitfaden mit Abrechnungshinweisen.
Da der Leistungerbringer in diesen Fällen Vertragsarzt in Baden-Württemberg ist, ist eine Zuständigkeit der PVS BW für die Abrechnung nicht gegeben. Die Abrechnung bei Privatpatienten erfolgt als Ersatzverfahren direkt über den folgenden Kostenträger: VKNR: 61900 IK: 100061900 Name: Land BW / SM (SARS-CoV-2) KT-Gruppe: 35 KT-Abrechnungsbereich: 00/01 mit der KV.
Die Kennzeichnung dieser Tests für Ihr Labor erfragen Sie bitte bei Ihrem Labor direkt.