Wie auch in der Vergangenheit geschehen, möchten wir Sie über die aktuelle Abrechnungsempfehlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie informieren. Bitte beachten Sie bei Ihrer Abrechnung, dass der pauschale Hygienezuschlag (Ziffer 383 GOÄ analog) bis 31.03.2022 befristet ist.
Was bedeutet dies konkret für Ihre Abrechnung:
Privatabrechnung (GOÄ):
- Hygienezuschlag:
Ab dem Behandlungsdatum 01.04.2022 darf der pauschale Hygienezuschlag A383 nicht mehr angesetzt werden. Bitte nehmen Sie eine entsprechende Anpassung in Ihrer Praxissoftware vor. Die PVS wird keine Abrechnung der Pauschale mit Behandlungstag über den 31.03.2022 hinaus vornehmen.
- Faktorensteigerung:
Alternativ bleibt es Ihnen unbenommen, den Mehraufwand unter Berücksichtigung der Bestimmun-gen der §§ 5 und 12 GOÄ über die Wahl des Steigerungsfaktors abzubilden.
Hierzu bitten wir folgendes zu beachten:
Die Faktorsteigerung muss in der Rechnung individuell und patientenbezogen begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ)
Beispiel:
Erhöhter Aufwand durch hohe Schutzmaßnahmen oder erhöhter Umstand und Zeitauf-wand bei der Untersuchung wegen erforderlicher aufwändiger Infektionsschutzmaßnahmen.
Im Grunde müssen die identischen Voraussetzungen vorliegen, die auch für den Ansatz der Ziffer 383A GOÄ erforderlich sind; d.h. persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt sowie erhöhte oder besondere Hygienemaßnahmen.Es dürfen nicht alle Ziffern einer Rechnung gesteigert werden. Ausschließlich die „Hauptziffer“ pro Behandlungstag.
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Auslagen § 10 GOÄ:
Auslagen sind gemäß §10 GOÄ berechnungsfähig
(z.B. Schutzkittel und Masken, sofern diese mit der einmaligen Verwendung verbraucht sind oder beim Patienten verbleiben und die tatsächlichen Kosten dafür über 1 € liegen.)
BG-Abrechnung (UV-GOÄ):
Die bestehende Regelung (4 Euro je Behandlungstag) für die Abrechnung von BG-Leistungen, wurde bis zum 30.06.2022 verlängert. Die Pauschale kann ausschließlich von Durchgangsärzten als „Besondere Kosten“ mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ mit der regulären Behandlungsrechnung (§ 64 Abs. 1 Ärztevertrag) abgerechnet werden.
Sollten sich Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte an unseren Arztservice. Dieser ist unter der Telefonnummer 0711/7201-282, Montag bis Donnerstag von 8:00 - 16:30 Uhr und am Freitag von 8:00 - 15:30 Uhr, für Sie erreichbar.
Bleiben Sie gesund!