Die COVID-Impfung bleibt ein wichtiges Thema für den anstehenden Herbst/Winter. Grundsätzlich gelten bei der COVID-Impfung die gleichen Rahmenbedingungen wie bei anderen Schutzimpfungen. Lediglich die Finanzierung des Impfstoffs wird separat geregelt.

Somit wird die COVID-Impfung wie jede andere Schutzimpfung abgerechnet. Dazu gehört neben der Impfung auch das Beratungs- bzw. Aufklärungsgespräch durch den Arzt – sofern dies geführt wird.

  • GOÄ-Ziffer 375  //  Schutzimpfung – intramuskulär, subkutan
     
  • GOÄ-Ziffer 1  //  Beratung – auch mittels Fernsprecher
     

Sollten weitere Untersuchungen und Behandlungen durchgeführt werden, können diese nach den Regelungen der GOÄ abgerechnet werden.

Für den eigentlichen COVID-Impfstoff fallen keine weiteren Kosten an. Dieser wird mindestens bis 2025 vom Bund bezogen und aus Steuermitteln finanziert. Kostenträger hierfür ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Somit müssen Sie bei den Impfdosen nicht zwischen gesetzlichen und privaten Patienten unterscheiden.

Ausnahme:
Der angepasste Impfstoff von Moderna – Spikevax XBB.1.5 – wird nicht über den Bund finanziert. Die Kosten hierfür müssen Privatpatienten bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Hierzu sollten Sie vorab Ihre Privatpatienten informieren.