Die novellierte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist am 29.05.2025 auf dem 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig mit großer Mehrheit von der Ärzteschaft angenommen worden. Der Vorstand der Bundesärztekammer wurde beauftragt, die gemeinsam mit dem PKV-Verband entwickelten Entwürfe an das Bundesgesundheitsministerium zu übergeben und die Ministerin aufzufordern, die Novellierung der GOÄ auf dieser Grundlage unverzüglich einzuleiten. Siehe die Gemeinsame Pressemitteilung der BÄK und des PKV-Verbands - Link
Zu erwarten ist sodann ein Prüfauftrag an ein unabhängiges Institut. Erst dann wird ein Verordnungsentwurf in das Gesetzgebungsverfahren gehen; hier bleibt es abzuwarten, ob es zu weiteren Änderungen kommen wird.
Ein konkreter Zeitplan kann derzeit nicht genannt werden. Die PVS Baden-Württemberg eG erwartet nicht, dass die novellierte GOÄ vor dem 01.01.2027 in Kraft tritt.
All diese Punkte sind Dinge, über die man derzeit nur mutmaßen kann. Es ist also durchaus möglich, dass bis zum Start der neue GOÄ, noch einige Monate vergehen können.
Nach dem aktuellen Stand, ist nur der Paragraphenteil öffentlich einsehbar. Dies gilt nicht für die neuen Ziffern und den damit verbundenen Preisen. Dennoch liegen den ärztlichen Berufsverbänden weitere detaillierte Informationen vor.
Wir als Unternehmensgruppe der PVS BW eG haben den Entstehungsprozess der neuen GOÄ intensiv beobachtet und begleitet. Aktuell richten wir unsere Aktivitäten auf die bevorstehenden Veränderungen. Neben Anpassungen der IT-Infrastruktur und der Qualifizierung unserer Mitarbeiter stehen auch Sie als Kunde in unserem Mittelpunkt. Für Sie werden wir zeitnah - nach Verabschiedung der neuen GOÄ - Unterstützungen anbieten in Form von Schulungen, individuellen Coachings und e-Learnings.