Medizinische Innovationen sind ohne einen privatmedizinischen Bereich kaum denkbar. Denn nach Gesetzeslage muss das umlagefinanzierte Mehrheitssystem der GKV die zur Verfügung stehenden (knappen) finanziellen Ressourcen immer für eine wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Versorgung verwenden. Individuelle, auf die konkreten Bedürfnisse eines Einzelnen oder einer kleinen Gruppe von Patienten zugeschnittene Leistungen stehen in einer solchen Systematik nicht im Fokus. So finden innovative Leistungen bzw. Versorgungsformen über das Genehmigungsverfahren
im Gemeinsamen Bundesausschuss oft genug nur dann den Weg in die Regelversorgung, wenn zuvor über „genügend“ Einzelfälle im privatmedizinischen
Bereich hinreichend Erfahrungen und Belege für den Wert der jeweiligen Innovation zusammengetragen wurden.
Die Bedeutung der Privatmedizin als Innovationstreiber kann also gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Allerdings ist auch die Privatmedizin kaum denkbar ohne eine transparente und vor allem moderne Gebührenordnung, die sowohl den Belangen des Patienten als auch des Arztes Rechnung trägt. Genau hier liegt die gegenwärtige Krux. Denn kaum ein Thema wurde allen anderslautenden Bekundungen zum Trotz seit vielen Jahren von der Politik so konsequent vernachlässigt wie die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte.
Substanzielle Fortschritte wurden allerdings dennoch gemacht. So haben sich die Ärzteseite und die privaten Krankenversicherungen in den zurückliegenden Jahren aufeinander zubewegt und ehedem schwierige Fragen im Rahmen der Novellierung ausgeräumt. Im Vertrauen auf diese positiven Zwischenergebnisse
hat der zurückliegende Ärztetag in Erfurt der Bundesärztekammer nun weitreichende Vollmachten erteilt. So heißt es: „Der mit den Landesärztekammern und über 130 ärztlichen Verbänden und wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) erarbeitete Entwurf einer Leistungslegendierung wird aktuell einer betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Kalkulation unterzogen. Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 beauftragt die Bundesärztekammer, diesen begonnenen Prozess unter Berücksichtigung der Eingaben der eingebundenen Verbände und Fachgesellschaften fortzuführen. In nachvollziehbaren Hochrechnungen unter Hinzuziehung der verfügbaren Datengrundlagen soll eine möglichst detaillierte Folgenabschätzung sichergestellt werden. Die Fragestellung, ob diese neue GOÄ inklusive der damit verbunden eingegangenen Kompromisse als Konsensvorschlag seitens der Bundesärztekammer beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingebracht wird, muss … vor dem Hintergrund der politischen Diskussion, insbesondere der Arbeit der geplanten wissenschaftlichen Kommission der Bundesregierung zur Modernisierung der Vergütungssysteme, gesondert bewertet werden.“
Die Politik bleibt also der größte Unsicherheitsfaktor. Eigentlich sollen die Vergütungen der Ärzte für privat und gesetzlich Versicherte jeweils eigenständig neu geregelt werden. Doch der Koalitionsvertrag lässt offenbar Spielräume für eigene Narrative und Spekulationen: Im Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU/CSU festgestellt, dass sowohl die ambulante Honorarordnung in der GKV als auch die GOÄ reformiert werden müssen. Deshalb solle ein modernes Vergütungssystem geschaffen werden, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbilde.
Im Zuge der Einsetzung einer wissenschaftlichen Kommission, die nun grundsätzliche Fragestellungen rund um diesen Themenkomplex für die Politik bis Ende 2019 aufbereiten soll, kommt nun jedoch ein anderer Zungenschlag in die Sache. Nun heißt es plötzlich, dass „auch eine Vereinheitlichung von GOÄ und EBM geprüft“ werde. Besonderes Augenmerk solle auf der „Behebung bestehender, durch die unterschiedlichen Honorarordnungen verursachten Probleme“ liegen. Wachsamkeit scheint angebracht – eine novellierte GOÄ wird kein Selbstläufer!
Zu diesen Themen mitdiskutieren?
Der Tag der Privatmedizin 2018 am 24. November informiert ausführlich über die aktuelle Gefährdungslage der GOÄ. Ausgewiesene Experten erörtern die Rolle der Privatmedizin als Innovationstreiber im Rahmen einer Plenumsveranstaltung. Sie sind herzlich eingeladen, mitzudiskutieren und Ihre Fragen zu stellen. Anmeldung unter www.tag-der-privatmedizin.de
Text: Stefan Tilgner
Die vollständige Ausgabe der zifferdrei finden Sie hier als PDF zum Download.