Der Koalitionsausschuss hat sich im Juni auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit einer Vielzahl von steuerlichen Maßnahmen verständigt. Ein Bestandteil dieses Pakets ist die befristete Senkung der Mehrwertsteuer. Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden (§§ 12 Abs. 1, 28 Abs 1 u. 2 UStG).
Der Bundesrat befasst sich am 29. Juni 2020 in einer Sondersitzung mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz.
Nach Verabschiedung dieses Gesetzes, werden wir Sie ausführlich hierzu informieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zum aktuellen Stand noch keine konkreten Informationen zur Auswirkung der Mehrwertsteuersenkung auf Ihre Privatabrechnung geben können.