Das Wichtigste zur Telemedizin in Kürze

  • Der Begriff der Telemedizin beschreibt per Definition die medizinische Versorgung und Betreuung von Patienten unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel und Informationstechnik.
  • Aufgrund der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten unterliegen telemedizinische Leistungen und Anwendungen in erhöhtem Maße dem Datenschutz.
  • Wichtige Projekte sind neben der elektronischen Gesundheitskarte auch Videosprechstunde, elektronische Patientenakte sowie elektronischer Arztbrief.
  • Ziele der telemedizinischen Anwendungen sind die Optimierung und Verbesserung der ärztlichen Versorgung.

 

Gesetzliche Grundlage der Telemedizin in Deutschland

Die Gesundheitsdaten einer natürlichen Person fallen unter die besonderen Kategorien personenbezogener Daten und sind als solche durch den Datenschutz besonders geschützt, nicht erst mit Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ob nun analog oder automatisiert, die Verarbeitung solcher Daten bedarf eines erhöhten Maßes an Sorgfalt und Sicherungsmaßnahmen.

Was Sie alles dabei beachten müssen, erfahren Sie hier bei unserem Partner www.datenschutz.org.