Patientinnen und Patienten scheuen aktuell den Gang zum Arzt. Volle Wartezimmer und der damit verbundenen Nähe zu anderen Personen, erhöht das Risiko der Ansteckungsgefahr mit COVID-19. Der Einsatz der Videosprechstunde kann die Verbreitung des Virus verlangsamen und Patienten sowie das medizinische Personal vor Ansteckung schützen.

Vor diesem Hintergrund haben Kassenärztliche Vereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband die Begrenzungsregelung (Fallzahlen und Leistungsmengen) für die Videosprechstunde zunächst für das zweite Quartal aufgehoben.

Viele Telemedizinanbieter nutzen die aktuelle Coronakrise mit kostenfreien Zugängen, um ihr Produkt am Markt zu positionieren. Die KBV zertifiziert bereits seit Längerem diese Anbieter. Um die Leistungen als Arzt anbieten zu können, muss diese vorab der KBV angezeigt werden. Die zertifizierten Dienste sind laut KBV zumeist ohne große Vorkenntnisse, Hardware-Investitionen oder sonstiges technisches Know-how in den Praxisalltag zu integrieren.

Als besonderen Service haben wir Ihnen hier eine Übersicht der Telemedizinanbieter zusammengestellt.

Wie Sie die Videosprechstunde abrechnen können, dazu empfehlen wir Ihnen diesen Artikel.

Des Weiteren bieten wir Ihnen die bekannten und bewährten Einwilligungserklärungen an.

Bleiben Sie gesund – gemeinsam meistern wir diese Herausforderungen!