Bundestag und Bundesrat haben sich im Rahmen der Pandemie-Maßnahmen am 29.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit einer Vielzahl von steuerlichen Maßnahmen verständigt. Ein Bestandteil dieses Pakets ist die befristete Senkung der Mehrwertsteuer: Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt (§§ 12 Abs. 1, 28 Abs 1 u. 2 UStG).
Diese Regelgung endet nun zum Jahresende. Die Anpassung der Mehrwertsteuer auf den „alten“ Mehrwertsteuersatz hat auf Ihre Privatabrechnung folgende Auswirkungen:
- Die Bearbeitungsgebühren für unsere Dienstleistung werden ab dem Rechnungsausgang Januar 2021 wieder mit 19 % Mehrwertsteuer berechnet und in der angepassten Höhe Ihrem Abrechnungskonto belastet.
- Auslagen/Sachkosten sind mit den tatsächlichen Kosten anzugeben. Wenn sich die abzurechnenden Auslagen/Sachkosten aufgrund des höheren Mehrwertsteuersatz ändern, müssen Sie uns unverzüglich die egänderten Preise mitteilen. Erhalten wir von Ihnen keine entsprechenden Mitteilungen, gehen wir von unveränderten Einkaufspreisen aus.
- Sie wollen uns Abrechnungen mit mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen schicken, die zum alten Steuersatz (19 %) abgerechnet werden sollen? Dann informieren Sie bitte im Vorfeld Frau Gabriela Jusinski (Tel: 0711/7201-291; eMail: g.jusinski@pvs-bw.de). Diese müssen dann wieder auf Ihr altes Mehrwersteuerkonto eingereicht werden. Wenn Sie Fragen zur Anwendung des korrekten Steuersatzes haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Steuerberater. Die PVS darf keine Rechtsberatung in Steuerfragen durchführen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Privatabrechnung haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Auf unserer Homepage informieren wir Sie zudem weiterhin über aktuelle Neuigkeiten. Wir beantworten weitere Fragen zur Abrechnung rund um das Thema Corona, Videosprechstunde und vielen weiteren aktuellen Themen.