Bundestag und Bundesrat haben sich im Rahmen der Pandemie-Maßnahmen am 29.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit einer Vielzahl von steuerlichen Maßnahmen verständigt. Ein Bestandteil dieses Pakets ist die befristete Senkung der Mehrwertsteuer: Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt (§§ 12 Abs. 1, 28 Abs 1 u. 2 UStG).
Die Senkung der Mehrwertsteuer hat auf Ihre Privatabrechnung folgende Auswirkungen:
- Die Bearbeitungsgebühren für unsere Dienstleistung werden ab dem Rechnungsausgang Juli 2020 mit 16 % Mehrwertsteuer berechnet und in der angepassten Höhe Ihrem Abrechnungskonto belastet.
- Auslagen/Sachkosten sind mit den tatsächlichen Kosten anzugeben. Wenn sich die abzurechnenden Auslagen/Sachkosten aufgrund des günstigeren Mehrwertsteuersatz ändern, müssen Sie uns unverzüglich die geänderten Preise mitteilen. Erhalten wir von Ihnen keine entsprechenden Mitteilungen, gehen wir von unveränderten Einkaufspreisen aus.
- Sie wollen uns Abrechnungen mit mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen schicken, die zum neuen Steuersatz (16 %) abgerechnet werden sollen? Dann informieren Sie bitte im Vorfeld Frau Gabriela Jusinski (Tel: 0711/7201-291; eMail: g.jusinski@pvs-bw.de). Wir werden dann umgehend für Sie ein neues Abrechnungskonto einrichten. Wenn Sie Fragen zur Anwendung des korrekten Steuersatzes haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Steuerberater. Die PVS darf keine Rechtsberatung in Steuerfragen durchführen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Privatabrechnung haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Auf unserer Homepage informieren wir Sie zudem weiterhin über aktuelle Neuigkeiten. Wir beantworten weitere Fragen zur Abrechnung rund um das Thema Corona, Videosprechstunde und vielen weiteren aktuellen Themen.
Bleiben Sie gesund!