Nach langen und schwierigen Verhandlungen sind jetzt die Weichen für uns Privatärzte in Richtung Impfung gegen COVID-19 gestellt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat uns zugesichert, dass die Privatärzte ab 7. Juni impfen werden.
Nachdem der PVS Verband und der Privatärztliche Bundesverband alle Einzelheiten für das Impfen mit dem BMG klären konnten, haben wir Ihnen alle nötigen Schritte hier aufgeführt:
WICHTIG:
- Covid-19-Impfungen dürfen NICHT privat abgerechnet werden!
- Die Impfungen müssen täglich im Portal von www.privat-impft-mit.de erfasst werden!
Die Meldung an das RKI erfolgt dann automatisch.
Abrechnung:
- Die Abrechnung erfolgt über die jeweilige KV des Praxissitzes. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit der örtlichen KV auf. Sie erhalten grundsätzlich alle Informationen über die Website.
- Sie müssen sich für die Abrechnung im entsprechenden Portal der KV einmalig registrieren. Neben Ihren Adressdaten benötigt die KV auch eine entsprechende Bankverbindung für die Überweisung.
- Hier finden Sie die jeweiligen Informationen für die KV Baden-Württemberg und die KV Bayern.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, können Sie uns gerne kontaktieren.