Stellen Sie sich vor, auf Ihrem Computer erscheint die Nachricht: „Ihre Daten sind verschlüsselt“. Für viele Haushalte, Firmen und auch Kliniken und Praxen eine Horrornachricht. Sie sind Opfer eines Cyberangriffs und sollen Lösegeld bezahlen. Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der zifferdrei wer davon betroffen ist und wie Sie sich schützen können.

Der erste Anlauf der GOÄ-Novelle ist gescheitert. Unmittelbar vor dem Termin der geplanten Übergabe an das Bundesgesundheitsministerium hat das Präsidium der Bundesärztekammer den Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) am 17. März einstimmig abgelehnt. In der kurzfristig anberaumten Präsidiumssitzung wurde dann aber deutlich, dass insbesondere in Bezug auf das Leistungsverzeichnis weiterer Diskussionsbedarf besteht. Das Präsidium sieht in allen Kapiteln Nachbesserungsbedarf.

Insofern stimmt es hoffnungsfroh, dass der PKV-Verband bereits seine Bereitschaft bekundet hat, in neue Verhandlungen einzutreten. Auch die Bundesärztekammer, so der Präsident Prof. Dr. Montgomery, sieht das Projekt, die GOÄ zu novellieren, nicht vollends als gescheitert an. Aus seiner Sicht stünden jetzt ganz normale "Tarifverhandlungen" an, in denen versucht werde, gegenüber dem bisherigen Vergütungsvorschlag weitere Verbesserungen bei den Leistungen und Preisen zu erreichen.

In letzter Minute ist es der Bundesärztekammer damit gelungen, einen Gebührenordnungsentwurf abzuwehren, der offensichtlich schwere handwerkliche Mängel aufwies. Für die neuen Verhandlungen hat die Kammer nun Transparenz und mehr Einbindung der Fachgesellschaften und Berufsverbände in die mit der Novellierung noch notwendigen Aufgaben zugesagt. Damit ist aus Sicht der PVS die entscheidende Voraussetzung geschaffen, dass letztlich eine für beide Seiten – Leistungserbringer und Kostenträger – zukunftsorientierte Gebührenordnung entstehen kann. Die PVS wird diesen Prozess auch in Zukunft eng begleiten und im Rahmen ihrer Möglichkeiten und ihres Auftrages unterstützen.

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