apoBank Düsseldorf
IBAN: DE45 3006 0601 0001 6832 68
BIC: DAAEDEDDXXX
BW-Bank
IBAN: DE32 6005 0101 0008 0989 80
BIC: SOLADEST600
Nutzen Sie hierfür unsere Kontaktformulare. Hier können Sie auch Dokumente anhängen (PDF und JPG/JPEG). Die Daten werden sicher und verschlüsselt an uns übertragen.
Bitte senden Sie uns keine klassischen E-Mails mit Anlagen zu - auch nicht, wenn Sie diese verschlüsseln. Bei diesen Nachrichten besteht für uns ein erhöhtes Risiko an einem Befall von Viren und Trojaner. Daher können wir diese Nachrichten bei der Bearbeitung NICHT berücksichtigen.
Bitte lassen Sie Ihre Adresse bei Ihrem behandelnden Arzt ändern. Wir führen keine Patientendatenbank und speichern Ihre Daten nur zur jeweils übermittelten Rechnung Ihres Arztes.
Manche Behandlungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, dazu gehören z.B. „IGeL“-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) oder Wunschleistungen. Es ist auch möglich, dass Sie bei einem stationären Krankenhausaufenthalt eine Zusatzvereinbarung über ärztliche Wahlleistungen (Behandlung durch den Chefarzt) gewählt haben.
Ihr Arzt hat uns daher mit der Abrechnung dieser privaten Leistungen beauftragt. Bei Fragen zu Ihnen gegenüber abgerechneten privatärztlichen Leistungen wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt. Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben.
Paul ist unser zuverlässiger virtueller Assistent, der Ihnen gerne rund um die Uhr bei Ihren Anliegen behilflich ist.
Dies gilt für die folgenden Anwendungsfälle:
Wenn Sie mit Paul kommunizieren, stellen Sie bitte sicher, dass Sie die entsprechende Rechnung bereithalten, da die Rechnungsnummer und der Rechnungsbetrag benötigt wird, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Bitte sprechen Sie die Rechnungsnummer zügig und präzise ein. Nennen Sie keine Bindestriche, sondern die Ziffern einzeln und inklusive aller Nullen.
Sollte Paul Ihnen nicht weiterhelfen können, leitet er Sie während der Öffnungszeiten an unser kompetentes Team weiter.
Gerne können Sie uns Ihre Rechnungen gesammelt überweisen. Bitte geben Sie dabei unbedingt alle zugehörigen Rechnungsnummern mit an.
Bitte beachten Sie, dass wir bei Teilzahlungen nur Einzelüberweisungen anbieten.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie die Rechnungsnummer korrekt im Verwendungszweck angegeben haben, oder ob Sie eine weitere Rechnung (mit einer anderen Rechnungsnummer) erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, benutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Bitte nutzen Sie das Kontaktformular und teilen uns die Rechnungsnummer mit. Wir prüfen dies für Sie. Doppelt gezahlte Rechnungen werden sofort zurück überwiesen oder ggf. mit einer anderen offenen Rechnung verrechnet. Abhängig von den Konditionen Ihrer Bank sollte der Betrag nach fünf Werktagen wieder auf Ihrem Konto sein.
Bitte beachten Sie, dass eine Bezahlung mit der TEO App (Sparda-Bank) nicht möglich ist. Die App übernimmt nicht den korrekten Rechnungsbetrag!
Rechnungen und Belege einreichen, bezahlen und verwalten: einfach-einreichen ist ein Rundum-Service, der Privatpatienten den Abrechnungsprozess erleichtert.
Behalten Sie mit einfach-einreichen jederzeit den Überblick über Ihre Rechnungen und Belege. Verfolgen Sie den Status Ihrer Rechnungen, nehmen Sie bei Bedarf Änderungen vor und erhalten Sie einen Überblick über Ihre Gesundheitsausgaben. Alles übersichtlich an einem Ort, sicher, bequem und zeitsparend.
einfach-einreichen steht allen Privatpatienten zur Verfügung – unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse oder Beihilfestelle Sie versichert sind. In Einzelfällen kann es sein, dass Versicherungen oder Beihilfestellen die Einreichung über einfach-einreichen nicht unterstützen. Viele hilfreiche Funktionen wie das Bezahlen oder das Verwalten können Sie trotzdem nutzen.
Die nachfolgenden Rechnungsaussteller sind bereits an einfach einreichen angebunden:
Einfach einreichen ist eine Marke der AfP - Abrechnungsservice für Privatpatienten GmbH. Gesellschafter und Gründer der AfP sind die Ihnen seit vielen Jahren als seriöser Abrechnungsdienstleister bekannten Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS).
Die Kompetenz der PVS, sind das Wissen um die Bedürfnisse der Patienten (insbesondere der Datenschutz) und die tiefgreifende Kenntnis des Marktes aus über 90 Jahren in der Branche. Sie sind die Grundvoraussetzungen für einen zuverlässigen Service, der diese hohen Ansprüche erfüllt.
Mehr über einfach einreichen erfahren Sie hier.
Es gibt zwei Möglichkeiten einfach einreichen zu nutzen. Zum einen können Sie sich kostenfrei registrieren und mit dem Basis-Paket die Grundfunktionalitäten nutzen. Zum anderen können Sie den vollen Funktionsumfang mit dem kostenpflichtigen Plus-Paket buchen.
Die genaue Übersicht zu allen Funktionen und Preisen finden Sie hier.
Dann klicken Sie hier: https://www.pvs-bw.de/patientenbereich/einfach-einreichen
Die Unternehmensgruppe der PVS BW eG versendet jährlich mehr als 2,2 Mio. Rechnungen. Durch die Digitalisierung nutzen die meisten Patienten die Rechnungs-Apps ihrer Versicherungen bzw. Beihilfestellen. Dies ist bequem und spart Geld und Zeit. Weniger als 5% unserer Patienten benötigen aktuell noch ein Duplikat ihrer Rechnung für die Erstattung.
Somit können jährlich über 2 Mio. Blätter an Papier gespart werden. Dies schont die Ressourcen unserer Umwelt!
Sollten Sie ein Rechnungsduplikat benötigen, können Sie es einfach und bequem hier oder telefonisch anfordern.
Bitte haben Sie Verständnis für unser Handeln.
Wenn Sie eine Rechnung erhalten haben, auf der eine Covid-19-Impfung aufgeführt ist, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wichtig: Bitte bezahlen Sie diese Rechnung nicht!
Impfungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie sind nicht durch die Patienten zu bezahlen.
Hierbei handelt es sich um einen Hygienezuschlag aufgrund der Corona-Pandemie.
Bei Behandlungsdatum bis 30.09.2020 wird hier der 2,3-fache Satz (14,75 Euro) angesetzt.
Bei Behandlungsdatum ab 01.10.2020 wird hier der 1,0-fache Satz (6,41 Euro) angesetzt.
Auf Ihrer Rechnung befinden sich eA-Codes und eP-Codes. Mit den beiden verschlüsselten Data Matrix Codes eA und eP können Sie ihre Rechnungsdaten elektronisch bei ihrer Versicherung einreichen. Dadurch sparen Sie sich Zeit sowie Portokosten und benötigen lediglich ein Smartphone oder Tablet-PC.
Auf Ihrem Überweisungsträger finden Sie den GiroCode zur einfacheren Bezahlung. Durch Einscannen des GiroCodes mit Ihrer Mobile-Banking-App oder am SB-Terminal Ihrer Bank werden automatisch alle Informationen in das Überweisungsformular übertragen: Empfänger, IBAN, BIC, Betrag und Verwendungszweck. Sie geben anschließend nur noch Ihre Überweisung wie gewohnt mit einer TAN frei.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Ab einem Mindestrechnungsbetrag von 300 Euro prüfen wir für Sie, ob dies möglich ist. Bitte senden Sie uns die Rechnungsnummer über das Kontaktformular.
Bitte senden Sie uns die vollständige Erstattungsmitteilung über das Kontaktformular zu.
Gemäß § 12 GOÄ ist die Rechnung sofort fällig. Nach § 286 Abs. 3 BGB kommen Sie auch ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gezahlt haben.
Die Mitarbeiter der Unternehmensgruppe der PVS Baden-Württemberg eG unterliegen als Berufsgeheimnisträger, so wie Ihre behandelnden Ärzte auch, den Bestimmungen der gesetzlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes.
Füllen Sie bitte die mit * gekennzeichneten Felder aus.
Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:30 Uhr
Füllen Sie bitte die mit * gekennzeichneten Felder aus.
App Ihrer Versicherung kostenlos herunterladen und einmalig registrieren.
eA-Code und eP-Code auf der Rechnung scannen.
Ihre Rechnung wird nun an Ihre Krankenkasse versendet.
Mit dem eA-Code auf Ihrer Rechnung können Sie Ihre persönlichen Kontaktdaten sowie mittels eP-Code die Rechnungsdaten zur Einreichung bei Ihrer Versicherung scannen. Durch das Einreichen der Rechnung per QR-Code sparen Sie sich Zeit sowie Portokosten und benötigen lediglich ein Smartphone oder Tablet-PC.
Nutzen Sie mit der komfortablen Scan-Funktion Ihres Smartphones oder Tablets alle Vorteile der elektronischen Übermittlung Ihrer Zahlungen an die PVS und der Rechnungen an Ihre Versicherung. Selbstverständlich können Sie Ihre Rechnungen auch weiterhin auf dem üblichen Weg einreichen.
Wählen Sie Ihre Krankenversicherung aus.
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